Brandschutz in Dresden mit Planung, Konzept und Abnahme
Ihr Ingenieurbüro für vorbeugenden Brandschutz in Dresden
Warum Brandschutz? Wir, das Ingenieurbüro A. Groth, stehen Ihnen zur Seite, um Personen im Gebäude, Umwelt und Nachbarn zu schützen. Damit erfüllen Sie als Errichter, Eigentümer oder Betreiber auch die verpflichtenden Bauordnungen der Länder, die Einhaltung und Umsetzung des Brandschutzes fordern.
Ingenieurbüro A. Groth ist Ihr kompetenter Partner.
Wir erstellen Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise für den Bauantrag.
Wir fertigen Gutachten zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes, beurteilen Gebäude und beraten bezüglich Verbesserungen zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes.
Wir führen für Sie Behördengespräche und binden die zuständigen Ämter für Brand- und Katstrophenschutz mit ein, wenn Abweichungen zu den gültigen Forderungen beantragt werden müssen.
Wir beraten Sie zur Sicherstellung der geforderten Rettungswege und Angriffswege für die Feuerwehr.
Wir betreuen ihre Baumaßnahmen und beraten die ausführenden Gewerke.
Unsere Kompetenzen für Brandvorbeugung
Unser erfahrenes Ingenieurbüro geht immer eine extra Meile und beim Brandschutz über die üblichen Leistungen hinaus.
Bestandsanalyse für Brandschutz
Wir analysieren und bewerten Ihre Immobilie hinsichtlich der Forderungen des vorbeugenden Brandschutzes und beraten Sie zur Umsetzung heute gültiger Forderungen.
Auf Wunsch erstellen wir Prioritätenlisten zur schrittweisen Umsetzung dieser Forderungen.
Entsprechende Gutachten erstellen wir auch vor dem Kauf einer Immobilie oder vor beabsichtigten Umbaumaßnahmen:
- Erstellung bautechnischer Nachweise für den Brandschutz für Gebäude der Gebäudeklasse 4 (GK 4) § 66 Abs. 2 Sächsische BO
- Verwirklichung der Anforderungen aus der gültigen Baugenehmigung, brandschutztechnische Abnahmen und Bescheinigung der Umsetzung des Konzeptes
Planzeichnungen
Wir zeichnen Feuerwehrpläne in Abstimmung mit den vom Bundesland abhängigen Vorschriften der zuständigen Feuerwehr bzw. Brandschutzbehörde.
Ebenso liefern wir Flucht- und Rettungspläne nach VBG A8 in Abstimmung mit den Anforderungen der Eigentümer.
Brandschutzbeauftragter
Wir übernehmen für Sie die Pflichten des Brandschutzbeauftragten.
Dabei erarbeiten wir Brandschutzordnungen, unterweisen Ihre Mitarbeiter und führen turnusmäßige Belehrungen der Belegschaft sowie die regelmäßigen Kontrollen in Ihrem Unternehmen durch.
Fragen zum Brandschutz? Wenden Sie sich an Ihr erfahrenes Ingenieurbüro in Dresden.